- Ausgangspunkt: Gesetz zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (21.10.2019) – Stärkung des Botendienstes als Versorgungsform der Vor-Ort-Apotheken
- Wichtige Neuregelungen - § 17 Abs. 2 ApBetrO:
- Generelle Zulässigkeit des Botendienstes durch Vor-Ort-Apotheken (Streichung von Begrenzung auf Akutfälle)
- Vorgabe von Qualitätskriterien für die Durchführung von Botendiensten durch Vor-Ort-Apotheken
- Vergütungsebene - § 129 Abs. 5g SGB V (VOASG): Vergütung i.H.v. € 2,50 zzgl. Umsatzsteuer (Voraussetzung: Einhaltung von § 17 Abs. 2 ApBetrO)
- Entwicklung von Botendiensten / Versorgungswirklichkeit:
- Aktuell: 300.000 Botendienste täglich (Tendenz steigend)
- 97,6 % der Vor-Ort-Apotheken würden Botendienste gerne anbieten – vielfach fehlen jedoch Ressourcen / Konzepte zur kostendeckenden Durchführung (ABDA Datenpanel, 2020)
- Einsatz von nicht pharmazeutisch geschulten Personen / externer Dienstleister ohne Eingriffs- und Kontrollmöglichkeit durch Apotheken
Der Gamechanger eRezept steht vor der Tür (vorraussichtlich Mitte 2022) – verstärkte Nachfrage nach Lieferung durch Kunden der Vor-Ort-Apotheken sind zu erwarten.